INTERNES INFORMATIONSSYSTEM

In Übereinstimmung mit dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, und den Kampf gegen Korruption (das "Gesetz 2/2023") erklären die Unternehmen MASIAS INVEST, S.L., MASIAS MAQUINARIA, S.L., FLUVITEX, S.L. und TEXTIL BLANCA 1941, S.L.U.(im Folgenden gemeinsam "MASIAS" oder die "Gesellschaften") erklären hiermit, dass sie über ein internes Informationssystem verfügen, wobei die Gesellschaft MASIAS INVEST, S.L. für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung in diesem Bereich verantwortlich ist.

Um die Informationskultur und die Integritätsinfrastrukturen von MASIAS zu stärken und die Kommunikationskultur als Mechanismus zur Verhinderung von Handlungen oder Unterlassungen zu fördern, die Verstöße gegen EU-, strafrechtliche oder schwerwiegende oder sehr schwerwiegende Verwaltungsvorschriften sowie Verstöße gegen die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz darstellen können, hat MASIAS einen Verantwortlichen für die Einhaltung strafrechtlicher Vorschriften (RCP), der auch für das interne Informationssystem (RSIIF) zuständig ist (im Folgenden die Person "RCP/RSIIF"). Zu diesem Zweck hat MASIAS die Person, die die Position des Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagers innehat, als solche ernannt.

Informationen, die sich auf die im vorstehenden Absatz genannten Bereiche beziehen, können dem RCP/RSIIF auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

  • An die E-Mail Adresse: compliance@masias.com  
  • An die Postanschrift: Major de Santa Magdalena, 1, Sant Joan les Fonts (17857) (zu Händen der RCP/RSIIF-Person).
  • Telefonisch: 972293150 anrufen und nach der RCP/RSIIF-Person fragen.
  • Bitte um ein persönliches Treffen mit der RCP/RSIIF-Person über die oben genannte E-Mail-Adresse, das innerhalb von höchstens sieben Tagen stattfinden soll.

Mündlich übermittelte Informationen werden vorbehaltlich der Zustimmung des Informanten auf eine der folgenden Arten dokumentiert:

  1. a) durch eine Aufzeichnung des Gesprächs in einem sicheren, dauerhaften und zugänglichen Format.

(*) Der Informant wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung aufgezeichnet wird, und er wird über die Verarbeitung seiner Daten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (GDPR oder Allgemeine Datenschutzverordnung) informiert.

  1. b) durch eine vollständige und genaue Abschrift des von der RCP/RSIIF-Person geführten Gesprächs.

(*) Unbeschadet ihrer datenschutzrechtlichen Rechte wird der meldenden Person die Möglichkeit gegeben, die Niederschrift des Gesprächs zu überprüfen, zu berichtigen und ihr durch Unterschrift zuzustimmen.

Das interne Informationssystem von MASIAS erfüllt die Anforderungen von Artikel 5.2 des Gesetzes 2/2023, d.h:

a) Ermöglicht es Personen, auf die das Gesetz 2/2023 Anwendung findet, mit verschiedenen Mitteln Informationen über die in Artikel 2 des Gesetzes vorgesehenen Straftaten zu übermitteln.

b) Sie wird auf sichere Weise verwaltet, so dass eine wirksame Bearbeitung der Mitteilungen innerhalb der Unternehmen sowie die Vertraulichkeit der Identität des Informanten und der in der Mitteilung erwähnten Dritten und der bei der Verwaltung und Bearbeitung der Mitteilung durchgeführten Maßnahmen sowie der Schutz der Daten vor dem Zugriff durch unbefugte Personen gewährleistet sind.

c) Sie verfügt über ein Protokoll für die Nutzung des Ethik-Kanals und die Maßnahmen des Verantwortlichen für die Einhaltung der Vorschriften in Strafsachen und des internen Informationssystems, das im Wesentlichen Garantien für den Schutz von Informanten vorsieht:

  • Empfangsbestätigung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Informationen.
  • Gewöhnliche Höchstfrist von drei Monaten, um gemäß Artikel 9 des Gesetzes 2/2023 auf das Ermittlungsverfahren zu reagieren, indem ein Informationsbuch ausgefüllt und gewissenhaft geführt wird.
  • Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Kommunikation mit dem Informanten.
  • Festschreibung des Rechts der betroffenen Person, über die ihr zur Last gelegten Handlungen oder Unterlassungen informiert und angehört zu werden.
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit, wenn die Mitteilung über nicht eingerichtete Meldewege oder an nicht für die Bearbeitung zuständige Personen übermittelt wird, sowie die Verpflichtung der Person, die die Mitteilung erhält, diese unverzüglich an die RCP/RSII-Person weiterzuleiten.
  • Wahrung der Unschuldsvermutung und der Ehre der betroffenen Personen.
  • Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz (Titel VI Gesetz 2/2023).
  • Verpflichtung zur sofortigen Weiterleitung der Informationen an die Staatsanwaltschaft, wenn die Fakten auf eine Straftat hindeuten könnten.


II.- VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

MASIAS INVEST, S.L. verarbeitet als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher die personenbezogenen Daten, die in den eingegangenen und unter das Gesetz 2/2023 fallenden Mitteilungen enthalten sind, um sie zu verwalten und gegebenenfalls das entsprechende Untersuchungsverfahren einzuleiten und die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einhaltung der durch das Gesetz 2/2023 auferlegten Verpflichtungen. Enthält die Mitteilung Daten besonderer Art, so werden diese nur verarbeitet, wenn dies für die Verabschiedung von Abhilfemaßnahmen und/oder die Einleitung des entsprechenden Untersuchungsverfahrens und/oder die Durchführung etwaiger Sanktions- oder Strafverfahren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften unbedingt erforderlich ist, wobei in diesen Fällen das wesentliche öffentliche Interesse die Rechtsgrundlage bildet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist unerlässlich, wenn ohne sie die im Gesetz 2/2023 festgelegten Ziele und Verpflichtungen nicht erfüllt werden können.

Die persönlichen Daten können von den Mitarbeitern von MASIAS INVEST, S.L., MASIAS MAQUINARIA, S.L. verarbeitet werden, FLUVITEX, S.L. und TEXTIL BLANCA 1941, S.L.U. nur dann verarbeitet werden, wenn dies für die Untersuchung von Verstößen gegen die internen Vorschriften der genannten Unternehmen, Verstöße im Bereich des Rechts der Europäischen Union, schwere oder sehr schwere strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verstöße sowie arbeitsrechtliche Verstöße im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, für die Verabschiedung von Abhilfemaßnahmen oder für die Bearbeitung von Sanktions- oder Strafverfahren, die gegebenenfalls erforderlich sind, notwendig ist. Ebenso können personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht, und sie können der Justizbehörde, der Staatsanwaltschaft oder der zuständigen Verwaltungsbehörde im Rahmen der vorgenannten Untersuchung mitgeteilt werden.

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es notwendig ist, um zu entscheiden, ob eine Untersuchung des gemeldeten Sachverhalts eingeleitet werden soll. Falls es angebracht ist, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, werden die Daten für die Dauer der Anwendung dieser Maßnahmen aufbewahrt. Sollte es hingegen erforderlich sein, ein Disziplinar- oder Strafverfahren einzuleiten, werden die Daten für die Dauer des Disziplinar- oder Strafverfahrens aufbewahrt.

Wenn die Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der Einleitung einer Untersuchung der gemeldeten Sachverhalte nicht innerhalb von drei Monaten getroffen wird, werden die in der Mitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten in jedem Fall gelöscht, mit Ausnahme der Daten, die unbedingt gesperrt bleiben müssen, um den Nachweis für das Funktionieren des internen Informationssystems der Unternehmen gemäß Gesetz 2/2023 zu erhalten.

Personenbezogene Daten, die ein Verhalten erkennen lassen, das nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes 2/2023 fällt, werden ebenfalls gelöscht, ebenso wie personenbezogene Daten, die als nicht wahrheitsgemäß angesehen werden, es sei denn, diese Unwahrheit kann eine Straftat darstellen; in diesem Fall werden die Informationen so lange gespeichert, wie es für die Dauer des Gerichtsverfahrens erforderlich ist.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die kommunizierende Person jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen oder dem widersprechen kann, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, indem sie einen Brief an die Postanschrift Major Santa Magdalena 1, 17857, Sant Joan Les Fonts, oder an die E-Mail-Adresse compliance@masias.com schickt. Sollten Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sein, können Sie eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde einreichen, die als Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit fungiert und ihren Sitz in der C/ Jorge Juan, 6 (28001) Madrid (www.aepd.es) hat.

III.- NICHT-VERGELTUNG

Die Unternehmen, die MASIAS bilden, verpflichten sich ausdrücklich, keine Vergeltungsmaßnahmen, einschließlich Drohungen oder Vergeltungsversuche, gegen Personen zu ergreifen, die eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023 einreichen, und während der Bearbeitung eines Falles Schutzmaßnahmen gegenüber Personen zu ergreifen, die von einer möglichen Mitteilung betroffen sind.

IV. - STRAFBEFREIUNG UND STRAFMILDERUNG

Wenn eine Person, die an der Begehung der Ordnungswidrigkeit, die Gegenstand der Information ist, beteiligt war, diese durch die Übermittlung der Information anzeigt, und vorausgesetzt, dass die Information vor der Benachrichtigung über die Einleitung des Ermittlungs- oder Sanktionsverfahrens übermittelt wurde, kann das für das Verfahren zuständige Verwaltungsorgan sie durch eine begründete Entscheidung von der Einhaltung der entsprechenden Verwaltungssanktion befreien, vorausgesetzt, die in Artikel 40 des Gesetzes 2/2023 genannten Punkte werden erfüllt.

(*) Der Ethik-Kanal ermöglicht anonyme Einsendungen.

(**) Obwohl nach Möglichkeit der interne Weg zu bevorzugen ist, können Mitteilungen je nach den Umständen und der Schwere der Informationen gegebenenfalls auch an die Unabhängige Behörde zum Schutz von Hinweisgebern (in der Autonomen Gemeinschaft Katalonien an das Amt für Betrugsbekämpfung von Katalonien) oder an die entsprechenden regionalen Behörden oder Einrichtungen, die Staatsanwaltschaft, die Europäische Staatsanwaltschaft oder die zuständige Behörde gerichtet werden.